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AGB Ilunora Onlineshopsysteme

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: September 2026 – Ausschließliche Verwendung im B2B-Verkehr

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klausel

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Onlineshop-Software, das Hosting sowie die optionalen Servicepakete zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
  2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, den Kauf und die Nutzung der Software ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu tätigen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (B2C) ist ausgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Closed-Source-Infrastruktur

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich unbegrenzte Bereitstellung der Onlineshop-Software zur Nutzung über das Internet im Wege des Application Service Providing (ASP).
  2. Die Bereitstellung und Installation der Software erfolgt ausschließlich als Closed-Source-Modell auf den vom Anbieter gemieteten oder betriebenen Serverstrukturen (Keyweb AG). Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Quellcodes, Dekompilierung oder die Installation auf kundeneigenen Servern ist dauerhaft ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

  1. Die Präsentation der Software auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
  2. Der Kunde gibt durch das Durchlaufen des Online-Bestellprozesses und das Anklicken des Kauf-Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Bestätigungs-E-Mail oder durch Freischaltung der Software annimmt.

§ 4 Nutzungsrechte (Lizenzumfang) und Übertragbarkeit

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der einmaligen Lizenzgebühr ein einfaches, zeitlich unbegrenzte, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software auf den Servern des Anbieters für den Betrieb von genau einem (1) Onlineshop unter der vertraglich vereinbarten Domain zu nutzen.
  2. Die Übertragung der Lizenz, die Weitergabe von administrativen Zugangsdaten oder die Untervermietung des Onlineshops an Dritte ist ohne ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

§ 5 Technische Weiterentwicklung, Systemumstellungen und Update-Pflicht

  1. Recht zur technischen Anpassung: Dem Kunden ist bekannt, dass sich die zugrundeliegende Server-Infrastruktur (z. B. Betriebssysteme, PHP-Versionen, Datenbank-Software, Sicherheitsstandards des Rechenzentrums) fortlaufend weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, die Serverumgebung an den aktuellen Stand der Technik und an zwingende Sicherheitsvorgaben des Infrastruktur-Dienstleisters (Keyweb AG) anzupassen.
  2. Kostenpflichtige Update-Pflicht des Kunden: Aufgrund der Closed-Source-Architektur der Software können technische Anpassungen ausschließlich durch den Anbieter vorgenommen werden. Soweit der Kunde keine „+Mitgliedschaft“ (die funktionale Updates enthält) gebucht hat, ist er verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit seines Onlineshops notwendige Kompatibilitäts-Updates oder Versionssprünge kostenpflichtig beim Anbieter zu beauftragen.
  3. Haftungsausschluss bei verweigertem Update: Führt eine notwendige Umstellung der Serverumgebung (Ziff. 1) dazu, dass eine vom Kunden genutzte, veraltete Softwareversion nicht mehr funktionsfähig oder inkompatibel ist, stellt dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar. Der Anbieter haftet nicht für Funktionsausfälle oder den vollständigen Ausfall des Onlineshops, wenn der Kunde ein vom Anbieter angebotenes, notwendiges Kompatibilitäts-Update nicht innerhalb der gesetzten Frist kostenpflichtig beauftragt hat.

§ 6 Sicherheitsupdates und zeitliche Begrenzung der Mängelhaftung

  1. Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der lizensierten Software (inklusive kritischer Sicherheitslücken, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigen) wird im B2B-Verkehr auf zwölf (12) Monate ab Bereitstellung der Software beschränkt. Innerhalb dieser Frist stellt der Anbieter notwendige Sicherheitsupdates zur Behebung von Softwaremängeln kostenlos bereit.
  2. Sicherheitsupdates nach Ablauf der Gewährleistung: Nach Ablauf der 12-monatigen Gewährleistungsfrist besteht kein Anspruch des Kunden auf die kostenlose Bereitstellung oder Installation von Sicherheitsupdates.
  3. Kopplung an die Mitgliedschaft: Die fortlaufende Bereitstellung und Installation von Sicherheitsupdates nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist exklusiver Bestandteil der kostenpflichtigen „Mitgliedschaft“ sowie der „+Mitgliedschaft“ gemäß § 9.
  4. Rechtsfolge bei fehlender Mitgliedschaft: Hat der Kunde nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kein entsprechendes Servicepaket gebucht, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Shop gegen neu auftretende Sicherheitslücken zu schützen. Wünscht der Kunde die Behebung einer neu bekannt gewordenen Sicherheitslücke, erfolgt die Durchführung des Sicherheitsupdates durch den Anbieter ausschließlich als kostenpflichtige Einzelleistung nach Aufwand.

§ 7 Nutzung von KI-Entwicklungswerkzeugen und Drittanbieter-Diensten

  1. Einsatz von KI-Technologien: Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter im Rahmen der Entwicklung, Wartung, Fehlerbehebung und Bereitstellung von Updates für die Software automatisierte Systeme und künstliche Intelligenz (nachfolgend „KI-Entwicklungswerkzeuge“) von Drittanbietern einsetzt.
  2. Haftungsausschluss bei ausfall von KI-Systemen: Der vollständige oder teilweise Ausfall, die Nichtverfügbarkeit oder eine wesentliche Funktionseinschränkung dieser externen KI-Entwicklungswerkzeuge gilt als Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure), sofern dieser ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt. Der Anbieter haftet in diesen Fällen nicht für Verzögerungen bei der Bereitstellung von Updates, Fehlerbehebungen (Patches) oder Supportleistungen.
  3. Unwirtschaftlichkeit der Fehlerbehebung: Sollte die Behebung eines Softwarefehlers oder die Bereitstellung eines Sicherheitsupdates aufgrund des Ausfalls von KI-Entwicklungswerkzeugen für den Anbieter technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein (da eine manuelle Behebung ohne KI-Unterstützung einen unverhältnismäßig hohen personellen oder finanziellen Aufwand erfordern würde), ist der Anbieter für die Dauer des Ausfalls der KI-Systeme von seiner Leistungspflicht befreit.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Auswirkung auf die Lizenz

  1. Der Vertrag über das Hostingpaket sowie die gebuchten Servicepakete (Mitgliedschaften) wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird.
  3. Kopplung von Lizenz und Hosting: Dem Kunden ist bekannt und er willigt ausdrücklich darin ein, dass die Nutzung der erworbenen Softwarelizenz aufgrund der Closed-Source-Architektur technisch zwingend an den aktiven Betrieb auf den Servern des Anbieters (Hostingpaket) gebunden ist.
  4. Folgen der Hosting-Kündigung: Mit Beendigung des Hostingvertrages (sei es durch ordentliche Kündigung einer Partei, außerordentliche Kündigung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung) endet die technische Möglichkeit zur Nutzung der Software. Eine Rückgewähr oder anteilige Erstattung der einmaligen Lizenzgebühr ist im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ausgeschlossen.

§ 9 Optionale Servicepakete („Mitgliedschaft“ und „+Mitgliedschaft“)

  1. Der Kunde kann optional ein Servicepaket in Form einer „Mitgliedschaft“ oder einer „+Mitgliedschaft“ buchen. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des Hostingpaketes (§ 8). Die zeitliche Abwicklung und Reaktionszeiten bei Supportanfragen bleiben flexibel.
  2. Leistungsumfang der Standard-„Mitgliedschaft“:
    • Support per E-Mail und Telefon während der geschäftsüblichen Arbeitszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag von 10:00 – 16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage am Sitz des Anbieters).
    • Die Bereitstellung und Installation von notwendigen Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen (Patches/Bugfixes) für die vom Kunden lizensierte Softwareversion.
  3. Leistungsumfang der „+Mitgliedschaft“:
    • Alle Leistungen der Standard-Mitgliedschaft sowie zusätzlich der Zugang zu und die Installation von funktionalen Updates (Minor-Updates) innerhalb der vom Kunden genutzten Hauptversion der Software, durch die bestehende Funktionen optimiert oder erweitert werden.
  4. Ausschluss von Major-Updates (Neue Shopversionen): Im Rahmen beider Mitgliedschaften besteht kein Anspruch auf den Erhalt oder die Installation von grundlegend neuen Softwaregenerationen oder Hauptversionen (sog. Major-Updates, z. B. Wechsel von Version 1.x auf Version 2.0). Der Anbieter behält sich das Recht vor, neue Softwaregenerationen als eigenständiges, kostenpflichtiges Produkt anzubieten.

§ 10 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise des Anbieters. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Die laufenden Gebühren für das Hostingpaket sowie die optionalen Servicepakete (Mitgliedschaften) sind im Voraus zum vertraglich vereinbarten Termin einmal jährlich fällig. Einmalige Lizenzgebühren sind sofort nach Rechnungsstellung und vor Freischaltung der Software fällig.
  3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach Wahl des Kunden über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal oder Stripe). Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Gebühren über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
  4. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Im Falle des Zahlungsverzuges erhebt der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für B2B-Geschäfte (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
  5. Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel ist ausgeschlossen.

§ 11 Recht zur Shop-Sperrung bei Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung für mehr als sieben (7) Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform den Zugang zur Software zu sperren und den Onlineshop vorübergehend offline zu nehmen.
  2. Der Zahlungsanspruch des Anbieters für die laufenden Gebühren bleibt während der Dauer der Sperrung vollumfänglich bestehen. Die Freischaltung erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.

§ 12 Außerordentliche Kündigung bei anhaltendem Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Kunde mit den laufenden Gebühren über einen Zeitraum von mindestens zwei (2) Monaten in Verzug (oder erreicht der akkumulierte Rückstand die Höhe von zwei Monatsgebühren), steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund zu.
  2. Mit dem Zugang dieser Kündigung erlischt das Nutzungsrecht an der Onlineshop-Software sofort und dauerhaft. Die Regelungen zur anschließenden Datenlöschung (§ 16) greifen ab diesem Zeitpunkt.

§ 13 Außerordentliche Kündigung bei sonstigen Pflichtverstößen

  1. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter neben dem Zahlungsverzug (§ 12) insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde Bestimmungen zur Nutzung der Software (insb. Urheberrechtsverletzungen, Reverse Engineering oder unerlaubte Mehrfachnutzung der Lizenz) verletzt;
    • der Kunde den Onlineshop nutzt, um gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Vertrieb illegaler Waren, Plagiate) zu verstoßen;
    • der Kunde durch die Art der Nutzung (z. B. durch das mutwillige oder grob fahrlässige Einschleusen von Schadsoftware oder Spam-Aktivitäten) die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Hosting-Infrastruktur gefährdet.

§ 14 Haftung der Kunden, Schadensersatz und Freistellung

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter durch eine missbräuchliche, vertragswidrige oder fahrlässige Nutzung der Software und der Hosting-Infrastruktur entstehen.
  2. Freistellungsverpflichtung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden, Mitbewerbern oder Endkunden) vollumfänglich frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder den Inhalten seines Onlineshops geltend gemacht werden (Störerhaftung). Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Übernahme aller angemessenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

§ 15 Haftungsbeschränkung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Ausschluss des entgangenen Gewinns: Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn des Kunden (insbesondere durch temporäre Nichtverfügbarkeit des Onlineshops oder Serverausfälle) wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Anbieter strebt eine Server-Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel an (ausgenommen reguläre Wartungsfenster).

§ 16 Datenbehandlung und Löschung nach Vertragsbeendigung

  1. Mit dem rechtlichen Ende des Hostingvertrages erlischt die Berechtigung des Anbieters zur Speicherung und Verarbeitung der im Onlineshop des Kunden aufgelaufenen Daten.
  2. Herausgabe der Daten: Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Datenexporte rechtzeitig vor dem Beendigungszeitpunkt selbstständig über das administrative Backend durchzuführen. Der Anbieter hält die Daten nach Vertragsende noch für eine Frist von 30 Tagen vor (Sicherungsfrist). Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Herausgabe der Daten (z. B. als SQL-Dump oder CSV) verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe von der vorherigen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung sowie dem Ausgleich aller noch offenen Forderungen abhängig zu machen.
  3. Endgültige Löschung: Nach Ablauf der 30-tägigen Sicherheitsfrist ist der Anbieter gemäß Art. 28 DSGVO verpflichtet und berechtigt, alle auf seinen Systemen verbleibenden Daten des Onlineshops unwiderruflich und datenschutzkonform zu löschen sowie bestehende Backups im Rahmen des regulären Überschreibungszyklus zu überschreiben.
  4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bezüglich der eigenen B2B-Vertrags- und Abrechnungsdaten (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für geschriebene Rechnungen nach § 147 AO) bleiben unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht, Gerichtsstand)

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Unternehmenssitz des Anbieters als exklusiver Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbart.
  3. Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
  4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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